Letzte Ă„nderung: 4. April 2012

Aufgaben und Ziele

Der eingetragene Verein "Forschungszentrum Katastrophenrecht" (FZK) wurde im Frühjahr 2007 von Juristen aus der Wissenschaft sowie der anwaltlichen und unternehmerischen Praxis gegründet. Er betreibt das Forschungszentrum Katastrophenrecht in den Gebäuden der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Die satzungsmäßige Aufgabe des Vereins ist es, das deutsche, europäische, ausländische und internationale Katastrophenrecht zu erforschen und seine praktische Anwendung zu fördern. Dabei verfolgt das FZK auch interdisziplinäre Ansätze, um den Gedankenaustausch zwischen der Rechtswissenschaft, den Naturwissenschaften und den katastrophenbezogenen Forschungszweigen anderer Wissenschaften zu befördern. Eine Kooperation mit juristischen, technischen, wirtschaftlichen und politischen Institutionen mit ähnlicher Zielsetzung wird deshalb angestrebt. Der Kontakt zur Praxis des Katastrophenschutzes ist für das FZK unentbehrlich. Das Katastrophenrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Rechtsordnung, gleichwohl ist die gezielte wissenschaftliche Bearbeitung des Themas in Deutschland, aber auch in anderen Staaten, bislang nur vereinzelt erkennbar. Jedoch muss gerade in unübersichtlichen Notsituationen Klarheit über die Zuständigkeiten und die Befugnisse der handelnden Behörden bestehen. Der katastrophenrechtliche Leitsatz muss im Rechtsstaat heißen: Not kennt Gebot! Einen Beitrag zur Schließung der Lücke in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung zu leisten, hat sich das Forschungszentrum Katastrophenrecht zur Aufgabe gemacht. Der Verein nimmt seine Aufgaben in wissenschaftlicher Unabhängigkeit wahr.

Das Forschungszentrum Katastrophenrecht befasst sich sowohl mit grundsätzlichen Fragen, als auch mit aktuellen Problemen. Dies geschieht in Form von Studien, Dokumentationen, Aufsätzen, Monographien und Gutachten, aber auch durch wissenschaftliche Tagungen und Symposien. Die vorletzte Tagung des FZK fand unter dem Titel "Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung" am 18. Februar 2010 an der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Am 5.5.2011 fand die fünfte Tagung des FZK statt, die sich mit dem Thema "Hochrisikoanlagen - Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen" beschäftigte. Die Vorträge der Tagungen werden in einem Tagungsband veröffentlicht. Näheres finden Sie unter Veröffentlichungen. Zudem hat das FZK mit dem Aufbau einer katastrophenrechtlichen Bibliothek begonnen, die auch den Mitgliedern zur Benutzung offen steht.

Die Arbeit des FZK findet in enger Kooperation mit dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Umweltrecht, Wirtschaftsrecht und Finanzrecht sowie dem Forschungszentrum Umweltrecht und dem Forschungszentrum Technikrecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin statt, deren wissenschaftlicher Leiter und Präsident Prof. Dr. Michael Kloepfer ist. Der Verein hat persönliche und korporative Mitglieder. Korporative Mitglieder können Unternehmen, Unternehmensverbände, Behörden, Körperschaften oder ähnliche Organisationen ohne Rücksicht auf die Rechtsform sein. Einen Antrag auf Mitgliedschaft im Forschungszentrum Katastrophenrecht finden sie hier. Der Verein soll nach seiner Satzung ein Kuratorium erhalten, dem namhafte Persönlichkeiten insbesondere aus der Politik, den Verbänden, der Wirtschaft und der Rechtspraxis angehören. Über Einzelheiten der Aufnahme informiert die als Anhang abgedruckte Satzung.

Die Ergebnisse der Arbeiten des Forschungszentrums Katastrophenrecht sollen nicht nur in den wissenschaftlichen Diskurs einfließen, sondern auch die Verbesserung des wirksamen Schutzes von Menschen vor und in Katastrophen durch Recht. Daher arbeitet das FZK unter dem Leitmotto: "Hilfe durch Recht für Menschen in Not".

Sie können beim FZK eine kostenlose Broschüre über die Arbeit und Zielsetzung des FZK bestellen.