Letzte Ă„nderung: 20. April 2020

Veranstaltungen

Der Verein Forschungszentrum Katastrophenrecht e.V. veranstaltet regelmäßig öffentliche Tagungen. Diese richten sich an Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Wirtschaft gleichermaßen.

Hochrisikoanlagen – Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen

Das FZK veranstaltete am 5. Mai 2011 eine Tagung zum Thema "Hochrisikoanlagen – Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen".

Tagung HochrisikoanlagenDie nuklearen Unfälle in Japan sowie die Chemiekatastrophe im ungarischen Kolontar im Oktober 2010 machten einmal mehr deutlich, dass Hochrisikoanlagen zahlreichen Gefahrenquellen ausgesetzt sind. Neben der Außerachtlassung von Sorgfaltspflichten können Anlagenkatastrophen aber auch absichtlich herbeigeführt werden, wie dies in jüngster Zeit aufgrund ihrer exponierten Position gegenüber terroristischen Bedrohungen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist. Darüber hinaus müssen auch technische Fehler und naturgegebene Extremereignisse wie Erdbeben als Gefahrenquellen Berücksichtigung finden. Schließlich muss auch über bislang unerkannte Risiken nachgedacht werden. Realisiert sich das Risiko von Hochrisikoanlagen, können sie zur außerordentlichen Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Im Rahmen der Tagung des FZK war der Begriff des Notfallschutzes weit zu verstehen. Er umfasste zum einen die Prävention von Gefahren, d.h. die vorherige und begleitende Gefahrenkontrolle durch Behörden und Betriebe. Zum anderen stand die Reaktion auf Störfälle bzw. Unfälle im Mittelpunkt, die eine adäquate Vorbereitung von Verwaltung und Wirtschaft voraussetzt.

Mit der Tagung ist die Auseinandersetzung mit den Risiken belebt worden, die von Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen ausgehen. Daneben diente sie dem Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Anwaltschaft.

Das Programm der Tagung finden Sie hier.

(Foto: privat)

 

 

Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung

Am 18. Februar 2010 fand die vierte Tagung des FZK unter dem Titel Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung im Fritz-Reuter-Saal an der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Einen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen der Pandemie vermitteln die Beiträge von Michael Kloepfer/Sandra Deye, Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung,

DVBl. 2009, 1208 ff. und Andreas Walus, Pandemie und Katastrophennotstand - Zuständigkeitsverteilung und Kompetenzmängel des Bundes, DÖV 3/2010, 127 ff. Ein

aktuelles Interview mit dem Präsidenten des FZK, Prof. Dr. Michael Kloepfer, zur rechtlichen Dimension von Pandemien ist in der Berliner Zeitung erschienen. Die Beiträge der Referenten

sind in einem Tagungsband zusammengefasst und in der Schriftenreihe Katastrophenrecht veröffentlicht worden.

TablettenWährend Pandemien immer wieder Gegenstand von Tagungen von Medizinern, Infektionsbiologen und Pharmakologen waren, sind die damit verbundenen grundlegenden Rechtsfragen bisher nur wenig erörtert worden. Gerade Ereignisse wie der Ausbruch der Influenza A/H1N1 in Mexiko geben Anlass, die Vorsorge, Verhütung und Bekämpfung einer Pandemie als essentielle Aufgaben für das Gemeinwesen und die Rechtsordnung in den Blick zu nehmen. Dabei stellen diese Aufgaben zugleich eine komplexe Herausforderung an Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung dar. Dies gilt insbesondere für die bisher nicht normierte Verteilung der im Pandemiefall voraussichtlich knappen medizinischen Güter wie antivirale Medikamente und Impfstoffe. Die Rechtsprobleme der infektionsschutzrechtlichen "Triage" sind bis heute ungelöst.

Die Pandemievorsorge ist überwiegend durch Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung geprägt. So sind Unternehmen, deren Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlich sind, nicht zur Aufstellung und regelmäßigen Überprüfung eines Pandemieplans verpflichtet. Nicht zuletzt bewegen sich gesundheitsrechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen in einem Grundkonflikt zwischen individuellen Freiheitsrechten und bevölkerungsbezogener Nutzenmaximierung. Das durch diesen Konflikt erzeugte Spannungsfeld lässt sich durch das Allgemeingut der Bevölkerungsgesundheit einerseits und den Grundrechten von Individuen andererseits abstecken.

Die Tagung hat den Dialog zwischen Wissenschaft (Infektionsbiologie, Soziologie, Medizin und Rechtswissenschaft), Politik und Wirtschaft belebt. Das Tagungsprogramm können Sie hier abrufen.

Die Tagung schloß mit einer Podiumsdiskussion zur Frage "Ist Deutschland hinreichend auf den Pandemiefall vorbereitet?"

Es nahmen u.a. teil:

Foto: © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO

 

 

Schutz kritischer Infrastrukturen – IT und Energie

Wolfgang Schäuble

Die dritte Tagung des FZK mit dem Thema "Schutz kritischer Infrastrukturen - IT und Energie" fand am 17. Februar 2009 im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin statt.

Kritische Infrastrukturen sind nach der Definition des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Die auf der Tagung gehaltenen Vorträge sind in einem Tagungsband zusammen worden. Dieser ist in der Schriftenreihe Katastrophenrecht des Nomos-Verlages erschienen. Als  Tagungsberichte sind die Beiträge von Burbat, SUR 2009, 151 f., Deye, DVBl. 2009, S. 706 f.; Greve, K&R 2009, Heft 4, S. V f.; Kahrl, DÖV 2009, S. 535 ff.; Leupold, MMR 2009, Heft 4, S. XV; Schärdel, NVwZ 2009, S. 436 und Walus, RdE 2009, S. 351 f. veröffentlicht worden.

Den Eröffnungsvortrag vor den etwa 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hielt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. Schäuble betonte die Herausforderungen, die insbesondere der Schutz der IT-Infrastrukturen an Staat und Unternehmen stellen. Nicht umsonst würden die Bedrohungen durch Cyber-Angriffe spätestens seit den Angriffen auf Estland im Jahr 2007 auch von den amerikanischen Geheimdiensten als das realistischste Bedrohungsszenario geführt. Jedoch warnte Schäuble sich beim Infrastrukturschutz nur auf die Abwehr von terroristischen Bedrohungen zu konzentrieren. Auch technisches oder menschliches Versagen sowie Naturkatastrophen könnten Ursachen von Infrastrukturausfall sein.

PodiumIm anschließenden Vortrag beleuchtete Prof. Dr. Wolf R. Dombrowsky (Katastrophenforschungsstelle der Universität Kiel) die Herausforderungen des Schutzes kritischer Infrastrukturen an die Gesellschaft aus soziologischer Perspektive. Dr. Udo Helmbrecht, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, und Dipl.-Ing Wolfgang Neldner (Vattenfall Europe) stellten die aktuellen Bedrohungen für Sicherheit der IT- bzw. Energieinfrastrukturen im Besonderen dar.

Den rechtswissenschaftlichen Teil der Tagung eröffnete Prof. Dr. Christoph Möllers, LL.M. mit seinem Vortrag über die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Schutzes kritischer Infrastrukturen. Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß erläuterte im Anschluss die europäischen und internationalen Ansätze zum Schutz kritischer IT- und Energie-Infrastrukturen. Prof. Dr. Gerald Spindler führte in die verschiedenen öffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen Regulierungsmodelle auf einfachgesetzlicher Ebene ein. Dies ergänzte Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober durch seinen Vortrag über den Beitrag der Sicherheitswirtschaft zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion. Unter der Moderation von Prof. Dr. Michael Kloepfer dsikutierten Klaus Uwe Benneter (MdB SPD), Dr. Hans Hofmann (Bundeskanzleramt), Dr. Manfred Schmidt (Bundesministerium des Innern), Prof. Dr. Herfried Münkler (Humboldt-Universität zu Berlin) und Thomas Leitert (TimeKontor AG) die derzeitige Situation des Schutzes kritischer Infrastrukturen in Deutschland.
Das gesamte Programm der Tagung können Sie hier aufrufen.

 

Foto: © PIXELIO

 

Hochwasserschutz – Herausforderung an Recht und Politik

Tagung HochwasserschutzDie zweite Tagung fand unter dem Titel "Hochwasserschutz - Herausforderung an Recht und Politik" am 5. Mai 2008 im Senatssaal der Humboldt-Universität statt. Wie insbesondere die Hochwasser an Oder und Elbe in den Jahren 1997 und 2002 gezeigt haben, ist Hochwasser in unseren Breitengraden die Naturkatastrophe mit dem größten Schadenspotenzial. Großflächige Überschwemmungen stellen eine reale Bedrohung weiter Teile der Bevölkerung dar.

Effektiver Hochwasserschutz erweist sich dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, da nicht nur staatliche Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen, sondern auch die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte, insbesondere ehrenamtlicher Helfer, sowie der Eigenschutz der Bevölkerung gleichermaßen wichtig sind. Im Rahmen der Tagung wurden daher vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Beteiligung tatsächliche, rechtliche und politische Fragestellungen der Hochwasserbekämpfung, der Vor- und der Nachsorge mit 150 Teilnehmern diskutiert.

Die Eröffnungsrede hielt Staatsministerin Tanja Gönner, Umweltministerin Baden-Württemberg. Im Anschluss stellte Herr Dr. Fred Hattermann (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung) die Hochwasserrisiken vor dem Hintergrund des Klimawandels dar. Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute (Universität Hamburg) entwickelte in seinem Vortrag in Anlehnung an die environmental justice-Debatte Überlegungen zum Modell einer Katastrophengerechtigkeit am Beispiel der Hochwasserbekämpfung.

Christoph UngerPräsident Christoph Unger (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) erläuterte die Rolle seines Amtes in der Frühwarnung und der Einsatzkoordination im Rahmen der Hochwasserbekämpfung. Herr Dr. Ulrich Kraus (Umweltministerium Sachsen) berichtete über die Träger des Hochwasserschutzes am sächsischen Beispiel. Herr Volker Strotmann (Technisches Hilfswerk) stellte die Rolle des THW im Hochwasserschutz dar. Den rechtswissenschaftlichen Teil der Tagung eröffnete Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner (Universität Bonn) mit seinem Vortrag über die Rolle des Völkerrechts im Hochwasserschutz. Prof. Dr. Rüdiger Breuer (Köhler & Klett RAe) erläuterte und hinterfragte anschließend die europäischen Vorgaben zum Hochwasserschutz und die darauf beruhenden Neuregelungen im Wasserhaushaltsgesetz. Herr Dr. Konrad Berendes (Bundesministerium für Umwelt) berichtete von der Umsetzung der Regeln des Hochwasserschutzes im geplanten Umweltgesetzbuch. Herr Hans-Josef Düwel (Umweltministerium NRW) berichtete von der Hochwasserpolitik Nordrhein-Westfalens, insbesondere der Maßnahmen entlang des Rheines. Prof. Dr. Michael Kotulla (Universität Bielefeld) gab einen Überblick über die bestehenden und künftigen Regelungen der Länder zum Hochwasserschutz. Abschließend klärten Prof. Dr. Wolfgang Ewer (Weissleder & Ewer RAe) und Prof. Dr. Christian Armbrüster (Freie Universität Berlin)haftungsrechtliche Fragestellungen nach Hochwasserereignissen und die Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes gegen Hochwasserschäden.

Die Teilnahme an der Tagung war dank der Förderung durch die Fritz Thyssen Stiftung kostenlos. Das Programm der Tagung können Sie hier aufrufen. Die Vorträge sind in einem Tagungsband in der Schriftenreihe Katastrophenrecht des Nomos-Verlags zusammengefasst. Zur Tagung sind zahlreiche Berichte in den juristischen Fachzeitschriften erscheinen: von Lewinski, NVwZ 2008, S. 757 f.; Greve, UPR 2008, S. 301 ff.; Bruch, VersR 2008, S. 1328 ff.; Kahrl, EuRUP 2008, S. 292 ff.; Schärdel, DVBl. 2008, 1495 f.).

 

 

Katasrophenschutzrecht – Grundlagen und Perspektiven

Michael KloepferDer Präsident des Forschungszentrums Katastrophenrecht Prof. Dr. Michael Kloepfer eröffnete die erste Tagung des FZK mit den Worten "Das Katastrophenrecht wird neu- und wiederentdeckt." So stand die Auftaktveranstaltung des FZK im Mai 2007 unter dem Titel "Katastrophenschutzrecht - Grundlagen und Perspektiven".

Die Tagung fand im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin vor etwa 150 Teilnehmern statt. Bereits bei dieser ersten Veranstaltung zeigte sich das große Interesse an dem jungen Rechtsgebiet Katastrophenrecht. Dem Ziel des Vereins entsprechend waren die Beiträge zur Tagung von Praktikern wie von Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen.

Der Tagungsband enthält alle Vorträge der Tagung und ist Anfang 2008 in der Schriftenreihe Katastrophenrecht im Nomos-Verlag erschienen. Im Nachgang der Veranstaltung erschienen Tagungsberichte in verschiedenen Fachzeitschriften (vgl. Quast, DVBl. 2007, S. 1354f.; von Lewinski, NVwZ 2007, S. 1163; Bosselmann, NuR 2007, S. 819ff.; Viezens, Versicherungsrecht 2007, S. 1494f.)

Das Tagungsprogramm können Sie hier abrufen.