Forschungszentrum Katastrophenrecht (FZK)

Hilfe durch Recht für Menschen in Not


Aktuelles

 

Gastbeitrag von Prof. Dr. Kloepfer in der FAZ

Am 2.5.2012 ist in der Rubrik "Staat und Recht" der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein katastrophenrechtlicher Gastbeitrag von Prof. Dr. Kloepfer mit dem Titel "In der Verantwortung" erschienen.

 

Vorträge von Prof. Dr. Kloepfer im Ausland

Im März 2012 hielt der Präsident des FZK, Prof. Dr. Michael Kloepfer, in Chile und Japan Vorträge unter anderem zu katastrophenrechtlichen Themen.

 

 

Anlaufen des Projekts »Prüfung des legislativen Reformbedarfs in der Ernährungsvorsorge«

Das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bewilligte Projekt widmet sich der Ernährungsvorsorge im Notfall. Das Forschungszentrum Katastrophenrecht erhält die Aufgabe, die vorgesehenen Maßnahmen des staatlichen Krisenmanagements bei einer Versorgungskrise auf ihre Praktikabilität hin zu untersuchen. Im Vordergrund der Untersuchung stehen dabei vor allem das Ernährungsvorsorgegesetz und das dazugehörige untergesetzliche Regelwerk. Das Projekt soll eine Reform des Ernährungsvorsorgegesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen vorbereiten und somit zur Effektivierung ds Krisenmanagements beitragen.

 

 

Letzte Tagung

Das FZK veranstaltete am 5.5.2011 eine Tagung zum Thema "Hochrisikoanlagen - Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen".

Kühlturm in Mühlheim

Der nukleare Unfall in Japan sowie die Chemiekatastrophe im ungarischen Kolontar im Oktober 2010 sind der aktuelle Beweis: Hochrisikoanlagen sind zahlreichen Gefahrenquellen ausgesetzt. Neben der Außerachtlassung von Sorgfaltspflichten können Anlagenkatastrophen auch absichtlich herbeigeführt werden, wie dies in jüngster Zeit aufgrund ihrer exponierten Position gegenüber terroristischen Bedrohungen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist. Darüber hinaus müssen auch technische Fehler und naturgegebene Extremereignisse wie Erdbeben als Gefahrenquellen Berücksichtigung finden. Schließlich muss auch über bislang unerkannte Risiken nachgedacht werden. Realisiert sich das Risiko von Hochrisikoanlagen, können sie zur außerordentlichen Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Dem Notfallschutz bei Hochrisikoanlagen widmete sich die Tagung am 5.5.2011. Dabei war der Begriff des Notfallschutzes weit zu verstehen. Er umfasste zum einen die Prävention von Gefahren, d.h. die vorherige und begleitende Gefahrenkontrolle durch Behörden und Betriebe. Zum anderen stand die Reaktion auf Störfälle bzw. Unfälle im Mittelpunkt, die eine adäquate Vorbereitung von Verwaltung und Wirtschaft voraussetzt.

Mit der Tagung wurde die Auseinandersetzung mit den Risiken belebt, die von Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen ausgehen. Daneben diente sie dem Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Anwaltschaft.

Das Programm der Tagung finden Sie hier.

(Foto: privat)