19. März 2024, 12:10 Uhr

Forschungszentrum Katastrophenrecht (FZK)

Hilfe durch Recht für Menschen in Not

Aktuelles

 

Publikation des Handbuchs Katastrophenrecht

Die jüngste Publikation zum Katastrophen- und Bevölkerungsschutzrecht ist das Handbuch des Katastrophenrechts, welches von Prof. Dr. Michael Kloepfer herausgegeben wurde und im Nomos Verlag 2015 erschienen ist. Es enthält eine umfassende Darstellung des deutschen, europäischen und internationalen Katastrophenrechts und behandelt neben den Grundlagen des Katastrophenrechts einzelne spezifische Bereiche wie den Brandschutz und Rettungsdienst. Darüber hinaus werden der Zivilschutz (z.B. beim Schutz vor Terrorismus) sowie weitere verwandte Rechtsgebiete berücksichtigt.

 

Laufende Projekte


»Katastrophenschutz – Leuchttürme als Anlaufstelle für die Bevölkerung in Krisensituationen (Kat-Leuchttürme)«

 

Das Projekt Kat-Leuchttürme befasst sich mit der Sicherheitsarchitektur zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung sowie zur Gewährleistung einer funktionierenden Krisenkommunikation bei länger andauernden Stromausfällen unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer und technischer Rahmenbedingungen. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines umfassenden Konzepts für Anlaufstellen, welche die Bevölkerung im Krisenfall aufsuchen kann. Um eine effektive staatliche Gefahrenabwehr bei gleichzeitiger Unterstützung der Bevölkerung zu gewährleisten wird der innovative Ansatz verfolgt, die Bevölkerung aktiv in das Hilfeleistungssystem zu integrieren. Projektpartner sind unter anderem die Berliner Feuerwehr, die Charité, die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, die Beuth Hochschule für Technik Berlin sowie das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf. Neben der juristischen Begleitung und rechtlichen Absicherung des Projektvorhabens, analysiert und vergleicht das FZK die nationalen und europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bevölkerungsschutzes, die für eine Umsetzung erforderlich sind.

 

Abgeschlossene Projekte

 

»SEAK (Simulationsbasierte Entscheidungsunterstützung für das akteursübergreifende Krisenmanagement bei Störungen der Lebensmittelversorgung)«

Im Projekt SEAK geht es um die Erforschung eines Entscheidungsunterstützungssystems, welches im Falle eines Versorgungsengpasses im Bereich der Lebensmittelversorgung staatliche und kommunale Behörden sowie privatwirtschaftliche Unternehmen bei der Entscheidungsfindung unterstützt. An dem interdisziplinär angelegten Projekt sind v.a. (Wirtschafts-) Ingenieure der Technischen Universität Darmstadt und des Karlsruher Instituts für Technologie, ein privates Logistikberatungsunternehmen sowie Dialogpartner aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft beteiligt. Das Forschungszentrum Katastrophenrecht hat im Rahmen eines Unterauftrags die Aufgabe, die rechtlichen Grundlagen des Bevölkerungsschutzrechts im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Versorgungsengpässen im Lebensmittelbereich zu erforschen und das entwickelte Entscheidungsunterstützungssystem auf die rechtliche Umsetzbarkeit hin zu untersuchen.

 

»Prüfung des legislativen Reformbedarfs in der Ernährungsvorsorge«

Das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bewilligte Projekt widmet sich der Ernährungsvorsorge im Notfall. Das Forschungszentrum Katastrophenrecht erhält die Aufgabe, die vorgesehenen Maßnahmen des staatlichen Krisenmanagements bei einer Versorgungskrise auf ihre Praktikabilität hin zu untersuchen. Im Vordergrund der Untersuchung stehen dabei vor allem das Ernährungsvorsorgegesetz und das dazugehörige untergesetzliche Regelwerk. Das Projekt soll eine Reform des Ernährungsvorsorgegesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen vorbereiten und somit zur Effektivierung des Krisenmanagements beitragen.

 

Vergangenes

 

Vortrag von Prof. Dr. iur. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern (BMI), zum Thema "Zivilschutz im 21. Jahrhundert: Die Konzeption Zivile Verteidigung des Bundes" am Montag, dem 8. Mai 2017, von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr im Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin, Geschwister-Scholl-Str. 1/3, 10117 Berlin. Der Staatsekretär steht im Anschluss für eine Diskussion zur Verfügung; Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Vortrag von Prof. Dr. Kloepfer in Münster

Am 11.5.2012 hielt Prof. Dr. Michael Kloepfer auf dem "17. Japanese-German Symposium" mit dem Titel "Natural Disasters: impact and management"

einen Vortrag über "Basic Legal Problems of Disaster Protection".


Gastbeitrag von Prof. Dr. Kloepfer in der FAZ

Am 2.5.2012 ist in der Rubrik "Staat und Recht" der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein katastrophenrechtlicher Gastbeitrag von Prof. Dr. Kloepfer mit dem Titel "In der Verantwortung" erschienen.

 

Vorträge von Prof. Dr. Kloepfer im Ausland

Im März 2012 hielt der Präsident des FZK, Prof. Dr. Michael Kloepfer, in Chile und Japan Vorträge unter anderem zu katastrophenrechtlichen Themen.

 

Letzte Tagung

Das FZK veranstaltete am 5.5.2011 eine Tagung zum Thema "Hochrisikoanlagen - Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen".

Kühlturm in Mühlheim

Der nukleare Unfall in Japan sowie die Chemiekatastrophe im ungarischen Kolontar im Oktober 2010 sind der aktuelle Beweis: Hochrisikoanlagen sind zahlreichen Gefahrenquellen ausgesetzt. Neben der Außerachtlassung von Sorgfaltspflichten können Anlagenkatastrophen auch absichtlich herbeigeführt werden, wie dies in jüngster Zeit aufgrund ihrer exponierten Position gegenüber terroristischen Bedrohungen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist. Darüber hinaus müssen auch technische Fehler und naturgegebene Extremereignisse wie Erdbeben als Gefahrenquellen Berücksichtigung finden. Schließlich muss auch über bislang unerkannte Risiken nachgedacht werden. Realisiert sich das Risiko von Hochrisikoanlagen, können sie zur außerordentlichen Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Dem Notfallschutz bei Hochrisikoanlagen widmete sich die Tagung am 5.5.2011. Dabei war der Begriff des Notfallschutzes weit zu verstehen. Er umfasste zum einen die Prävention von Gefahren, d.h. die vorherige und begleitende Gefahrenkontrolle durch Behörden und Betriebe. Zum anderen stand die Reaktion auf Störfälle bzw. Unfälle im Mittelpunkt, die eine adäquate Vorbereitung von Verwaltung und Wirtschaft voraussetzt.

Mit der Tagung wurde die Auseinandersetzung mit den Risiken belebt, die von Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen ausgehen. Daneben diente sie dem Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Anwaltschaft.

Das Programm der Tagung finden Sie hier.

(Foto: privat)