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Forschungszentrum Katastrophenrecht
Veranstaltungen
Hochrisikoanlagen
Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen
Das FZK veranstaltete am 5.5.2011 eine Tagung zum Thema "Hochrisikoanlagen - Notfallschutz bei Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen".
Die nuklearen Unfälle in Japan sowie die Chemiekatastrophe im ungarischen Kolontar im Oktober 2010 sind der aktuelle Beweis: Hochrisikoanlagen sind zahlreichen Gefahrenquellen ausgesetzt. Neben der Außerachtlassung von Sorgfaltspflichten können Anlagenkatastrophen auch absichtlich herbeigeführt werden, wie dies in jüngster Zeit aufgrund ihrer exponierten Position gegenüber terroristischen Bedrohungen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist. Darüber hinaus müssen auch technische Fehler und naturgegebene Extremereignisse wie Erdbeben als Gefahrenquellen Berücksichtigung finden. Schließlich muss auch über bislang unerkannte Risiken nachgedacht werden. Realisiert sich das Risiko von Hochrisikoanlagen, können sie zur außerordentlichen Gefahr für Mensch und Umwelt werden.
Dem Notfallschutz bei Hochrisikoanlagen widmete sich die Tagung am 5.5.2011. Dabei war der Begriff des Notfallschutzes weit zu verstehen. Er umfasste zum einen die Prävention von Gefahren, d.h. die vorherige und begleitende Gefahrenkontrolle durch Behörden und Betriebe. Zum anderen stand die Reaktion auf Störfälle bzw. Unfälle im Mittelpunkt, die eine adäquate Vorbereitung von Verwaltung und Wirtschaft voraussetzt.
Mit der Tagung wurde die Auseinandersetzung mit den Risiken belebt werden, die von Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen ausgehen. Daneben diente sie dem Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Anwaltschaft.
Das Programm der Tagung finden Sie hier.
(Foto: privat)
Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung
Am 18. Februar 2010 fand die vierte Tagung des FZK unter dem Titel Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung im Fritz-Reuter-Saal an der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Einen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen der Pandemie vermitteln die Beiträge von Michael Kloepfer/Sandra Deye, Pandemien als Herausforderung für die Rechtsordnung, DVBl. 2009, 1208 ff. und Andreas Walus, Pandemie und Katastrophennotstand - Zuständigkeitsverteilung und Kompetenzmängel des Bundes, DÖV 3/2010, 127 ff. Ein aktuelles Interview mit dem Präsidenten des FZK, Prof. Dr. Michael Kloepfer, zur rechtlichen Dimension von Pandemien ist in der Berliner Zeitung erschienen. Die Beiträge der Referenten werden in einem Tagungsband zusammengefasst und in der Schriftenreihe Katastrophenrecht veröffentlicht.

Während Pandemien immer wieder Gegenstand von Tagungen von Medizinern, Infektionsbiologen und Pharmakologen waren, sind die damit verbundenen grundlegenden Rechtsfragen bisher nur wenig erörtert worden. Gerade Ereignisse wie der Ausbruch der Influenza A/H1N1 in Mexiko geben Anlass, die Vorsorge, Verhütung und Bekämpfung einer Pandemie als essentielle Aufgaben für das Gemeinwesen und die Rechtsordnung in den Blick zu nehmen. Dabei stellen diese Aufgaben zugleich eine komplexe Herausforderung an Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung dar. Dies gilt insbesondere für die bisher nicht normierte Verteilung der im Pandemiefall voraussichtlich knappen medizinischen Güter wie antivirale Medikamente und Impfstoffe. Die Rechtsprobleme der infektionsschutzrechtlichen "Triage" sind bis heute ungelöst.
Die Pandemievorsorge ist überwiegend durch Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung geprägt. So sind Unternehmen, deren Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlich sind, nicht zur Aufstellung und regelmäßigen Überprüfung eines Pandemieplans verpflichtet. Nicht zuletzt bewegen sich gesundheitsrechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen in einem Grundkonflikt zwischen individuellen Freiheitsrechten und bevölkerungsbezogener Nutzenmaximierung. Das durch diesen Konflikt erzeugte Spannungsfeld lässt sich durch das Allgemeingut der Bevölkerungsgesundheit einerseits und den Grundrechten von Individuen andererseits abstecken.
Die Tagung hat den Dialog zwischen Wissenschaft
(Infektionsbiologie, Soziologie, Medizin und Rechtswissenschaft), Politik
und Wirtschaft belebt. Das Tagungsprogramm
können Sie hier abrufen.
Foto: © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO
Hierzu enthält das Tagungsprogramm folgende Vorträge:
- Pandemiebekämpfung in der deutschen Gesundheitspolitik
MinDir Karin Knufmann-Happe (Bundesministerium für Gesundheit) - Wächst die Gefahr von Pandemien?
Prof. Dr. Reinhard Burger (Vizepräsident des Robert Koch-Instituts) - Die gesellschaftlichen, infrastrukturellen und ökonomischen Folgen
einer Pandemie
Prof. Dr. Wolf R. Dombrowsky (Universität Kiel) - Die Vorsorge einer Pandemie und die Strategien ihrer Bekämpfung
auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene
PD Dr. Walter Haas (Robert Koch-Institut) - Betriebliche Pandemieplanung und die Aufrechterhaltung der Versorgung
der Bevölkerung
Dr. Helmut Grimm (Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Tengelmann) - Befugnisse und Grenzen des staatlichen Infektionsschutzrechts
Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Kassel) - "Impfkostenstreit" - Finanzierung präventiver medizinischer
Leistungen
Prof. Dr. Helge Sodan (Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Freie Universität Berlin) - Infektionsschutzrechtliche "Triage" - Wer darf überleben?
Zur Verteilung knapper medizinischer Güter
Aus medizinischer Sicht:
Prof. Dr. Christoph Fuchs (Bundesärztekammer)
Aus juristischer Sicht:
Prof. Dr. Jochen Taupitz (Universität Mannheim)
Die Tagung schließt mit einer Podiumsdiskussion zur Frage "Ist
Deutschland hinreichend auf den Pandemiefall vorbereitet?" Es nehmen
u.a. teil:
- Prof. Dr. Reinhard Burger, Vizepräsident des RKI
- Christoph Unger, Präsident des BBK
- Dr. med. Marlen Suckau (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz (Berlin), Referentin für Infektionsschutz)
- Dr. med. Günther Jonitz (Präsident der Landesärztekammer
Berlin)
- MdB Mechthild Rawert (SPD)
Schutz kritischer Infrastrukturen - IT und Energie
Foto: © PIXELIO
Die dritte Tagung des FZK zum Thema "Schutz kritischer Infrastrukturen - IT und Energie" fand am 17. Februar 2009 im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Kritische Infrastrukturen sind nach der Definition des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Die auf der Tagung gehaltenen Vorträge sollen in einem Tagungsband veröffentlicht werden. Dieser wird in der Schriftenreihe Katastrophenrecht des Nomos-Verlages erscheinen. Zudem sind Tagungsberichte in juristischen Fachzeitschriften erscheinen: Deye, DVBl. 2009, S. 706 f.; Greve, K&R 2009, Heft 4, S. V f.; Kahrl, DÖV 2009, S. 535 ff.; Leupold, MMR 2009, Heft 4, S. XV; Schärdel, NVwZ 2009, S. 436 und Walus, RdE 2009, S. 351 f.
Eine Übersicht der weiteren Tagungen des Forschungszentrums Katastrophenrecht finden sie hier.
